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Impressum

KONTAKTADRESSE
Fahrschule Ineichen, Patrick Ineichen, St. Karlistrasse 14, 6004 Luzern

KONZEPT, DESIGN UND REALISATION
MiiTA Communications GmbH
info@miita.ch

HANDELSREGISTEREITRAG
Eingetragener Firmenname: Fahrschule Ineichen
Nummer: CHE-306.378.007

HAFTUNG FÜR LINKS
Verweise und Links auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs. Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten abgelehnt. Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr des Nutzers oder der Nutzerin.

URHEBERRECHTE
Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich der Firma Fahrschule Ineichen oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.

AGB

AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Vertrag tritt bei Anmeldung in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Die Fahrschule verpflichtetsich, dem Fahrschüler unter den genannten Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung zubieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehrentspricht.

GEWÄHRLEISTUNG
Der ausbildende Fahrlehrer ist staatlich geprüft und im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigemFahrunterricht und wird die Ausbildung nach den neusten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen.

LEKTIONSDAUER
Eine Lektion dauert 50 Minuten. Eine Doppellektion dauert 100 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungenund Schlussbesprechung inbegriffen. Ein gültiger Lernfahrausweis ist während jeder Fahrstunde mitzuführen. Andernfallsmuss der Ausweis zu Hause abgeholt werden. Die dabei benötigte Zeit geht zu Lasten des Fahrschülers.

ABMELDUNGEN, VERSPÄTUNGEN UND ABSENZEN
Abmeldungen müssen mindestens 24h vor dem Termin telefonisch oder schriftlich bei der Fahrschule erfolgen, ansonstenwird der volle Betrag verrechnet. Bei Krankheit oder Unfall kann die Fahrschule ein Arztzeugnis verlangen, welches innert 5Arbeitstagen vorzuweisen ist. Ansonsten können auch diese Lektionen verrechnet werden.Bei Verspätungen ist die Fahrschule Ineichen umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Die verlorene Zeit geht grundsätzlichzu Lasten des Fahrschülers. Wurde der Fahrlehrer über die Verspätung nicht informiert, ist sie nach einer Wartezeit von max.15 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls zum vollen Preis verrechnet.Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich in Rechnung gestellt.

BUSSEN
Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.

ALKOHOL, MEDIKAMENTE UND DROGEN
Der Fahrschüler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht aufAlkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich die Fahrschule Ineichen vor, die Fahrstundezu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.

FAHRZEUG
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug (Doppelpedaleund Fahrlehrerspiegel) erteilt. Ausnahmsweise kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panneetc.). Die gebotene Leistung und der Lektionstarif vermindern sich deswegen nicht.

FAHRSCHÜLER-VERSICHERUNG INKL. ADMINISTRATIVPAUSCHALE
Der Fahrschüler ist während der Fahrstunde sowie der praktischen Führerprüfung durch die Fahrschule Ineichen versichert.Ein einmaliger Unkostenbeitrag von CHF 100.- wird spätestens vor der zweiten Fahrstunde erhoben. Die Versicherung behältsich jede Gewährleistung vor, wenn der Fahrschüler unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht oder übermüdetist.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Einzel-/Doppellektionen sind mit Karte oder bar vor der Fahrstunde zu bezahlen. Abonnemente sind ebenfalls mit Karte oderbar bis spätestens vor der zweiten Lektion vom Abonnement zu begleichen. Mahnungen werden mit CHF 20.-, Betreibungenmit CHF 100.- belastet. Sämtliche Kosten vom Betreibungsamt gehen zu Lasten des Fahrschülers.Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit angepasst werden.

ÄNDERUNGEN DIESER AGB
Die Fahrschule Ineichen behält sich das Recht vor, diese AGB in Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.

GERICHTSSTAND
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Firmensitz Fahrschule Ineichen.